Das Thema Energie beim Immobilienkauf

Der Energieausweis für Gebäude ist da. Ein Thema, das durch Feldversuche und zahlreiche Ankündigungen bereits im Vorfeld intensiv diskutiert wird. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen - und was das für Sie bedeutet. Als Eigentümer, Käufer oder Mieter.

Was genau steht drin? Die Höhe des Energieverbrauchs ist unter anderem abhängig von der Art und Weise der Dämmung und vielen anderen Details. Er betrachtet deshalb die energetische Qualität des Gebäudes: Dabei werden alle relevanten Details wie zum Beispiel Heizung, Fenster, Decken, Außenwände und andere Bauteile berücksichtigt.

Wer tut was? Wird eine Immobilie neu gekauft, vermietet oder verpachtet, haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche zum Beispiel auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aber daraus nicht ableiten.

DAS SIND DIE 3 SCHRITTE

Schritt 1 - Ihr Energie-Berater sichtet alle Unterlagen, die zur Ermittlung des energetischen Zustands des Hauses nötig sind. Hier prüft er zum Beispiel den Grundriss, die Jahresabrechnungen, die Protokolle von Schornsteinfegern aber auch die Rechnungen zur Modernisierung.

Schritt 2 - Auf Basis dieser Unterlagen erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für den eigentlichen Vor-Ort-Termin.

Schritt 3 - Jetzt werden alle Unterlagen überprüft und detailliert ergänzt. Über ein anerkanntes und zertifiziertes Programm berechnet Ihr Energie-Berater alle Daten und erhält so Kenntnis über den energetischen Zustand des Hauses. Mit diesen Daten erstellt er Ihren Energieausweis.

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Wer darf ihn ausstellen? - Energie-Berater kann sich grundsätzlich jeder nennen. Die Berufsbezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Lassen Sie sich also im Einzelfall auf jeden Fall vorab sein Zertifikat zeigen. Denn: Nur die Energieausweise der zertifizierten Berater sind rechtlich gültig und verbindlich. Zertifiziert bedeutet: Diese Berater haben von offiziellen Stellen, bei uns zum Beispiel von der Handwerkskammer, eine fundierte, mehrmonatige Ausbildung erhalten. Gut zu wissen: Ein seriöser Energie-Berater verfügt über eine Berufshaftpflicht. Denn im Falle eines Rechtsstreits haftet er selbst für die im Energieausweis gemachten Angaben.

Die Energieberater der Handwerkskammer dürfen keine KfW-Mittel verteilen. Daher ist die einzig sinnvolle Zertifikation vom Bundesamt für Wirtschaft und Auffuhrkontrolle (BAFA). Die Berufshaftpflicht ist kein Vorteil für den Kunden. Staatliche Fördermittel und staatliche Kontrolle schon.

Bauvorlagebrechtigte dürfen ebenfalls KfW beantragen, die Berater der DENA sind qualifiziert.

Was kostet er? Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises schwanken zwischen 150 und 800 Euro – je nach Größe des Hauses und den Unterlagen, die dafür vorhanden sind. Die Preise für die Ausstellung sind bis jetzt von offizieller Seite nicht festgelegt und werden deshalb vom Markt bestimmt. Unsere Experten erwarten, dass sich einige Monate nach der Einführung eine Art „Richtwert“ einpendeln wird. In der Zwischenzeit setzt AMEXIS Immobilien auf die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die bereits seit mehreren Jahren unser Vertrauen gewinnen konnten.

Die EnEV sagt: Alle Gebäude Baujahr 1977 und älter mit ein bis vier Wohneinheiten müssen den Energieausweis nach Bedarf machen. Alle anderen nach Verbrauch. Nur wenn keine Verbrauchswerte vorliegen, kann der Energieausweis nach Bedarf erstellt werden.